Die Bundesrechtsanwaltskammer wird das besondere elektronische Anwaltspostfach vorerst offline lassen. Am vergangenen Freitag, 22.12.2017, wurde die beA-Webanwendung vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Nach Angabe der BRAK besteht ein Zugangs- bzw. Verbindungsproblem, das der Technologieentwickler des beA-Systems trotz intensiver Arbeiten bislang nicht lösen konnte.
Noch am Freitag hatte die BRAK zur Installation eines ersatzweise bereitgestellten Sicherheitszertifikats aufgefordert. Nunmehr wird allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dringend empfohlen, dieses Zertifikat wieder zu deinstallieren, um daraus möglicherweise resultierende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen. Das beA-System wird erst dann wieder online geschaltet, wenn der Dienstleister die Störungen vollständig behoben hat und einen sicheren Zugang gewährleisten kann.
Weitere Informationen in Form von FAQs hat die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer beA-Internetseite http://bea.brak.de veröffentlicht. Diese befassen sich auch mit der am 01.01.2018 beginnenden passiven Nutzungspflicht. Sie werden fortlaufend aktualisiert.
Zudem wird verwiesen auf
- den beA-Sondernewsletter vom 27.12.2017 und
- die Anleitung zur Anpassung der bea-Konfiguration bzw. zur Deinstallation des Zertifikats „bealocalhost.de“.