Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) tritt am 01.01.2018 in Kraft

Am 01.01.2018 wird die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) in Kraft treten, mit der die technischen Rahmenbedingungen im elektronischen Rechtsverkehr vereinheitlicht werden. Dies hat zur Folge, dass Schriftsätze und Anlagen zukünftig im Wesentlichen nur noch im Dateiformat PDF bei den Gerichten eingereicht werden dürfen. Zudem wird die Einrichtung der „besonderen Behördenpostfächer“ erstmals geregelt. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom 20.09.2017 am 03.11.2017 zugestimmt.

Einen Überblick über den Inhalt der Verordnung finden Sie hier.