Am 23.11.2017 hat die Bundesrechtsanwaltskammer das neue Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis freigeschaltet. Es erscheint nicht nur im neuen Design, sondern enthält auch zusätzliche Angaben, etwa den Kanzleinamen und die SAFE-ID jedes eingetragenen Rechtsanwalts, die somit bei Bestellung der beA-Karte nicht mehr bei der regionalen Rechtsanwaltskammer erfragt werden muss.
Für Syndikusrechtsanwälte steht das Anwaltsverzeichnis und damit auch das besondere elektronische Anwaltspostfach seit 27.11.2017 bereit.