Neues Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer

Am 23.11.2017 hat die Bundesrechtsanwaltskammer das neue Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis freigeschaltet. Es erscheint nicht nur im neuen Design, sondern enthält auch zusätzliche Angaben, etwa den Kanzleinamen und die SAFE-ID jedes eingetragenen Rechtsanwalts, die somit bei Bestellung der beA-Karte nicht mehr bei der regionalen Rechtsanwaltskammer erfragt werden muss.

Für Syndikusrechtsanwälte steht das Anwaltsverzeichnis und damit auch das besondere elektronische Anwaltspostfach seit 27.11.2017 bereit.