Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) passiert den Bundesrat

Am 03.11.2017 hat der Bundesrat der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zugestimmt mit einigen Maßgaben betreffend insbesondere die Verlängerung der Übergangsfrist für die „Durchsuchbarkeit“ von elektronischen Dokumenten sowie die Möglichkeit, bei der Bekanntgabe technischer Einzelheiten nach § 5 ERVV ein „Ablaufdatum“ anzugeben.

Die Rechtsverordnung muss jetzt noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie wird ab 01.01.2018 die Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs regeln, vor allem die zulässigen Dateiformate (grundsätzlich PDF), die Dateinamen und die strukturierten Datensätze. Über Einzelheiten informiert die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrem wöchentlich erscheinenden beA-Newsletter.

Bestimmungen für den Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird es erst später geben.