Neue Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Nachdem das beA-System auch am 29.09.2016 nicht in Betrieb genommen werden konnte – auf den Beitrag im Newsletter von September 2016 wird verwiesen – und sich die Freischaltung noch für unbestimmte Zeit verzögern wird, hat die Bundesrechtsanwaltskammer neue Informationen veröffentlicht. Die entsprechenden Aufsätze, die auch in der neuesten Ausgabe des BRAK-Magazins abgedruckt sind, können Sie unter folgenden Stichworten abrufen:

Sobald der AGH Berlin die einstweiligen Anordnungen vom 06.06.2016, die dem beA entgegenstehen, aufgehoben hat, wird die Inbetriebnahme erfolgen und die beA-Webanwendung unter der URL https://bea-brak.de zu erreichen sein.

Die BRAK hat bereits am 27.09.2016 die notwendigen Anträge gestellt. In einem der AGH-Verfahren wurde die den Antragstellern gewährte Stellungnahmefrist jetzt letztmalig bis 02.11.2016 verlängert.