Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verschoben

Wie im Newsletter von November 2015 bereits mitgeteilt hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, der eigentlich zum 01.01.2016 vorgesehen war, auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Gründe hierfür können Sie nochmals den beigefügten Artikeln vom 27.11.2015 und 15.12.2015 entnehmen, die auch auf der Homepage der RAK Bamberg heruntergeladen werden können.

Der neue Starttermin wird auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite http://bea.brak.de veröffentlicht werden. Dort finden Sie auch regelmäßig aktuelle Informationen.

Die Bestellung der beA-Karten läuft trotz der Verschiebung des Starttermins weiter. Weil sich lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht aber das Sicherheitskonzept ändert, wird die beA-Karte nach wie vor für die Erstregistrierung benötigt. Die Bestellung kann mit der ab September übersandten persönlichen Antragsnummer vorgenommen werden. Eine Stornierung bereits bestellter Karten ist nicht möglich.

Die Bundesnotarkammer wird die weitere Auslieferung von beA-Karten allerdings zunächst zurückstellen. Sobald ein neuer Starttermin vorliegt, wird über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Kartenauslieferung entschieden. Das Entgelt für bestellte beA-Karten wird vorerst nicht eingezogen.