Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2016

Am 10.12.2015 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie ist ab 01.01.2016 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.08.2015.

Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1), der alle zwei Jahre durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz festgelegt wird, beträgt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr jetzt 335,00 €, für Sechs- bis Elfjährige 384,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige 450,00 €, also zwischen sieben und zehn Euro mehr als bislang. Dementsprechend steigen auch die Tabellensätze der höhreren Einkommensgruppen.

Der Bedarf eines Volljährigen (z. B. Student) mit eigenem Hausstand wurde von 670,00 € auf 735,00 € angehoben. Die Selbstbehaltssätze, also diejenigen Beträge, die einem Unterhaltspflichtigen von seinem Einkommen zum Leben verbleiben müssen, sind demgegenüber unverändert.

Ebenfalls zum 01.01.2016 erhöht wurde das staatliche Kindergeld, nämlich um jeweils zwei Euro. Es beläuft sich fortan auf monatlich 190,00 € für das erste und zweite Kind, 196,00 € für das dritte Kind und 221,00 € für das vierte und jedes weitere Kind.