Zum 01.01.2016 wird die neue Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Sozialgerichte – ERVV SG) in Kraft treten. Der elektronische Rechtsverkehr wird ab diesem Zeitpunkt an allen bayerischen Sozialgerichten für Neu- und Bestandsverfahren aller Fachgebiete zur Verfügung stehen.
Die Teilnahme ist kostenfrei und ermöglicht den Austausch sowohl unsignierter als auch signierter elektronischer Dokumente in allen zugelassenen Formaten. Der Zugang über das EGVP steht allen Verfahrensbeteiligten und anderen Kommunikationspartnern wie Ärzten, Sachverständigen und Behörden offen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.egvp.de und auf der Homepage der bayerischen Solzialgerichtsbarkeit unter www.lsg.bayern.de unter dem Stichwort Bürgerservice.