Der Streit um die Anwaltsrobe scheint beigelegt

Seit 26.11.2015 scheint der Augsburger Streit um die Anwaltsrobe beigelegt zu sein (wir haben im Newsletter von Juli 2015 hierüber berichtet). Denn das Oberlandesgericht München nahm in der Berufungsverhandlung zu Protokoll, dass ein Rechtsanwalt wegen der Regelung in § 20 S. 2 BORA nicht verpflichtet sei, beim Amtsgericht in Zivilsachen eine Robe zu tragen. Eine Entscheidung über den geltend gemachten Schadensersatzanspruch musste der Senat allerdings nicht treffen, weil der klagende Rechtsanwalt seine Klage daraufhin zurücknahm.

Das Landgericht Augsburg hatte in erster Instanz die gegen den Freistaat Bayern gerichtete Schadensersatzklage abgewiesen, weil es dem Gewohnheitsrecht entspreche, dass vor den Gerichten auch Anwälte eine Robe tragen müssten.