Im Zuge der Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte wurden auch die Rechtsgrundlagen für das besondere elektronische Anwaltspostfach geändert. Unter anderem wurde vorgesehen, dass auch Syndikusrechtsanwälte ein beA erhalten, was wegen des hohen Aufwandes aber erst zum 01.10.2016 geschehen wird.
Hierzu haben die regionalen Anwaltskammern der Bundesrechtsanwaltskammer mitzuteilen, ob die Tätigkeit des Syndikus im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse erfolgt. Denn für einen Syndikus wird je Arbeitsverhältnis ein gesondertes beA eingerichtet.