Schon in ihrer konstituierenden Sitzung am 09.11.2015 hat die sechste Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer mit großer Mehrheit die Einführung des Fachanwalts für Migrationsrecht beschlossen. Ein dementsprechender Antrag war in der letzten Sitzung der fünften Satzungsversammlung noch gescheitert.
Die Einführung des 23. Fachanwaltstitels geht auf Vorbereitungen aus der vergangenen Legislaturperiode und einer Initiative aus den Reihen der Satzungsversammlung zurück, die ihren Vorstoß unter anderem mit den aktuellen Flüchtlingszahlen begründete. Nicht zuletzt daraus ergebe sich aktuell und auch langfristig ein Bedürfnis nach qualifiziertem Rechtsrat. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive werde eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen, heißt es in der Begründung.
Der neue Titel soll aber nicht nur auf asylrechtliche Fragen begrenzt werden. Der beschlossene Katalog der zu erwerbenden Kenntnisse umfasst vielmehr auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration.
Der Beschluss muss zunächst vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, tritt er mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.
Dies hätte auch zur Folge, dass die RAK Bamberg – ggf. gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Nürnberg und/oder München – einen neuen Fachprüfungsausschuss einrichten muss. Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die sich schon länger und intensiv mit dem Migrationsrecht beschäftigen, werden schon jetzt gebeten, sich per E-Mail unter info@rakba.de mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.