Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte verzögert sich

Obwohl die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (§§ 46 – 46c BRAO n.F.) bereits am 10.06.2015 vorgelegt hat, ist mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2016 kaum noch zu rechnen. Denn eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf wird voraussichtlich erst am 02.12.2015 auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses kommen, sodass er frühestens am 03.12. oder 04.12.2015 vom Bundestag verabschiedet werden kann. Nach seinem Art. 7 Abs. 1 tritt das Gesetz am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Dies wäre der 01.04.2016.

Zur Vorbereitung der gesetzlichen Neuregelung wird am 07.12.2015 bei der Bundesrechtsanwaltskammer ein Gedankenaustausch aller Regionalkammern stattfinden, zu dem auch Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund geladen sind. Die Kammern sind darum bemüht, eine möglichst bundeseinheitliche Linie bei der Anwendung des Gesetzes zu finden.