Eilmeldung: Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) auf unbestimmte Zeit verschoben!

Zum 01.01.2016 sollte jeder in der Bundesrepublik zugelassene Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach erhalten. Mit der Entwicklung dieser Postfächer wurde 2013 die Bundesrechtsanwaltskammer betraut.

Wie die BRAK am 26.11.2015 mitteilte, hätten die Tests der letzten Wochen aber gezeigt, dass die Qualität des beA noch nicht ihren Erwartungen entspricht. Das BRAK-Präsidium hat deshalb beschlossen, den Start des beA zu verschieben und die Postfächer erst dann freizuschalten, wenn sichergestellt ist, dass alle vorgesehenen Funktionen verlässlich zur Verfügung stehen.

Die BRAK wird nunmehr mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche führen, um festzulegen, bis zu welchem Termin alle notwendigen Tests und gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen werden können. Der neue Starttermin wird auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite http://bea.brak.de veröffentlicht, wo Sie auch weitere Informationen erhalten, ebenso in einer Presseerklärung auf der Homepage der BRAK.