Zum 01.01.2016 wird die Bundesrechtsanwaltskammer für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Aber nicht nur die BRAK, auch jede Kanzlei muss sich technisch auf die Einführung des beA vorbereiten. Was nach dem derzeitigen Entwicklungsstand des beA voraussichtlich als Grundausstattung benötigt wird, hat die BRAK in beigefügtem Artikel zusammengestellt. Es handelt sich insbesondere um
* einen Computer mit leistungsfähiger Internetverbindung,
* einen Browser oder Kanzleisoftware,
* ein Kartenlesegerät und eine Karte sowie
* einen Drucker und einen Scanner.
Auch den Zeitplan der nächsten Jahre können Sie hier nachlesen.