Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und dem einzuräumenden Vertrauensschutz hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) am 12.12.2014 die im Anhang befindlichen Informationen herausgegeben.