Archiv für den Autor: Redaktion RAK Bamberg

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“ am 26.06.2013 in Coburg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt am Mittwoch, 26.06.2013, in Coburg erstmalig einen Beratungstag für Existenzgründer unter dem Motto „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“ durch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, dem Programm und den Internetseiten des IFB unter www.ifb-gruendung.de.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis an der Universität Erlangen-Nürnberg (Kontakt: Henkestraße 91, 91052 Erlangen; Tel. 09131/85-25866; Fax 09131/85-25869; E-Mail cww@zuv.uni-erlangen.de) bietet folgende Seminare an:

Aktuelle Fragen des Arzthaftpflichtrechts

am 14.06.2013, von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

am 21.09.2013, von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Einführung in die VOB/B

am 27.09.2013, von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Nähere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/.

 

Süddeutsche Medizinrechtstage am 14.06. und 15.06.2013 in Nürnberg

Die Meinhardt Congress GmbH, ein bundesweit tätiger Dienstleister und Vertragspartner für und mit den Körperschaften des öffentlichen Rechts, veranstaltet am 14.06. und 15.06.2013 in Nürnberg die Süddeutschen Medizinrechtstage. Eingeladen sind Medizinrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit dem Interessensschwerpunkt Medizinrecht aus ganz Deutschland. Die Veranstaltung findet in der Meistersingerhalle in Nürnberg, Münchener Straße 21, statt. Nähere Einzelheiten könne Sie dem Programm entnehmen.

Informationsveranstaltung der Rechtsanwalts- kammer Bamberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

In der Ausgabe 04/2013 des Newsletters wurde auf eine Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung hingewiesen. Gleichzeitig wurde angefragt, ob eine Veranstaltung dieser Art auch im hiesigen Kammerbezirk auf Interesse stieße.

Weil sich bislang nur wenige Kolleginnen und Kollegen hierzu geäußert haben, bittet das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg nochmals um Mitteilung. Die Arbeit der BRAStV und die zukünftige Entwicklung unserer Altersversorgung, auch vor dem Hintergrund einer weiteren Absicherung im Wege einer privaten Vorsorge, sollten die gesamte Anwaltschaft interessieren.

Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Am 06.05.2013 findet in Nürnberg eine Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung statt. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg bittet alle Kolleginnen und Kollegen um Mitteilung, ob eine Veranstaltung dieser Art mit der BRAStV auch im hiesigen Kammerbezirk auf Interesse stoßen würde.

Fortbildung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“

Zum sechsten Mal in Folge veranstaltet Jurisprudentia Intensivtraining  einen Rechtsfachwirtkurs in Nürnberg. Der Lehrgang beginnt am 14.09.2013 und endet am 24.01.2015. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Näheres zu den Kurskoordinaten und zur Finanzierung (insb. „Meister-BAföG“) auf der Internetseite www.jurisprudentia.info und telefonisch unter 0911/5868520.

Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts teilt mit, dass die bayerische Sozialgerichtsbarkeit als erste Gerichtsbarkeit in Bayern den elektronischen Rechtsverkehr für Streitverfahren eröffnen wird.

Voraussichtlich können schon ab 01.07.2013 alle Verfahrensbeteiligten beim Bayerischen Landessozialgericht in München und Schweinfurt sowie beim größten Sozialgericht Bayerns, dem Sozialgericht München, Schriftsätze in elektronischer Form einreichen und empfangen. Bis 01.01.2014 soll auch an den Sozialgerichten Augsburg, Bayreuth, Landshut, Nürnberg, Regensburg und Würzburg der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht werden.

Alle notwendigen Informationen über die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung auf der Homepage des Bayerischen Landessozialgerichts (www.lsg.bayern) und der EGVP-Homepage (www.egvp.de) veröffentlicht und sind dort auch für Bürgerinnen und Bürger jederzeit abrufbar.

Die Verordnung über den elektrischen Rechtsverkehr in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit befindet sich derzeit noch im Stadium der EU-Notifizierung. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und  Frauen geht jedoch davon aus, dass in diesem Verfahren keine Einwendungen erhoben werden und die Verordnung zum 01.07.2013 in Kraft treten kann.

Ein neuer Moot – der Soldan Moot

Die Hans Soldan Stiftung hat zusammen mit dem Deutschen Juristen Fakultätstag (DJFT), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) den „Hans Soldan Stiftung Moot zur anwaltlichen Berufspraxis“ ins Leben gerufen. Mit dem Soldan Moot soll für die Studierenden die Möglichkeit geschaffen werden, sich in einem nationalen Wettbewerb mit der anwaltlichen Berufspraxis vertraut zu machen. Sie beinhaltet insbesondere berufsrechtliche Fragen, wie das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht und Haftungsrisiken der anwaltlichen Tätigkeit.

Ziel der Veranstalter ist es, den Wettbewerb zum nationalen Moot Court auszubauen. Vorbild hierfür ist der National Moot Court Competition, den die New York City Bar und das American College of Trial Lawyers seit 1950 in den USA durchführen und an dem sich nahezu alle amerikanischen Law Schools beteiligen. Nähere Informationen finden Sie unter www.soldanmoot.de.

Stiftung Opferhilfe Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat im Herbst diesen Jahres die Stiftung Opferhilfe Bayern errichtet. Das hierfür notwendige Gesetz ist am 1. September 2012 in Kraft getreten (Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ vom 24. Juli 2012, GVBl S. 388). Ziel der Stiftung ist es, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen, soweit vom Täter kein oder kein zeitgerechter Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche Leistungen (Opferentschädigungsgesetz, Sozialversicherung, Krankenkassen, Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen), die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen oder Dritte (Versicherungen) nicht in Anspruch genommen werden können. Hierdurch sollen bestehende Schutzlücken geschlossen werden, da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden vom Täter und vom Sozialsystem häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen erhalten. Insbesondere deckt das Opferentschädigungsgesetz nicht alle Fälle ab (z.B. andere Taten als Gewaltstraftaten, fahrlässige Taten, immaterielle Schäden und nicht mit Gesundheitsschäden zusammenhängende Vermögensschäden).

Die Stiftung kann auf Antrag als Ausgleich für materielle und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) eine finanzielle Zuwendung gewähren, wenn,

  • die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Tatzeit in Bayern wohnte oder wenn die Straftat in Bayern begangen wurde,
  • der Zeitpunkt der Straftat nach dem 1. Januar 2010 liegt,
  • kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht,
  • Schadensersatzansprüche gegen den Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können und
  • die Antragstellerin oder der Antragsteller darauf angewiesen ist.

Der Höchstbetrag für eine Zuwendung beträgt 10.000 Euro. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beiliegenden Richtlinien der Stiftung für die Gewährung finanzieller Zuwendungen. Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet ein vom Stiftungsrat bestellter Zuwendungsausschuss nach Maßgabe dieser Richtlinien.

Die Stiftung hat ihren Betrieb am 22. Oktober 2012 aufgenommen. Sie verfügt auch bereits über Finanzmittel, die ihr die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen. Anträge auf Gewährung finanzieller Opferhilfe können ab sofort bei der Stiftung Opferhilfe Bayern gestellt werden. Hierfür soll das Antragsformular verwendet werden, das über die Homepage der Stiftung unter www.opferhilfebayern.de heruntergeladen oder ausgedruckt werden kann. Dort können auch die Zuwendungsrichtlinien der Stiftung abgerufen werden. Nähere Informationen können Sie auch dem Flyer der Stiftung Opferhilfe entnehmen.

Fortbildung „Gepr. Rechtsfachwirt/in“

Seit über 15 Jahren bietet Soldan bundesweit Rechtsfachwirtkurse in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Rechtsanwaltskammern an. Ein nebenberuflich zu absolvierendes Seminar beginnt am 11.10.2013 in Nürnberg/Südwestparkhotel (Abschluss ca. April 2015). Die Finanzierung über das sogenannte „Meisterbafög“ ist möglich. Nähere Informationen fordern Sie bitte mit dem Flyer an.

Campus Colloquium „Unternehmerisches Handeln in PSF“

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen verwandeln sich immer mehr zu integrierten Professional Service Firms. Mit Folgen: Wie autonom sind die Partner, wo liegen Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns? Diesen Fragen geht das erste Campus Colloquium „Unternehmerisches Handeln in PSF“ in einem Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis an der Universität Bayreuth nach. Zu den Referenten zählen Experten unter anderem von Gleiss Lutz, KPMG, Rödl & Partner und Deloitte. Die Konferenzgebühr beträgt 250 Euro. Nähere Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Flyer oder der Homepage http://www.campus-colloquium.de/ .

Umfrage zum Thema: „Hilft Ihnen juristische Software?“

Ein Forschungsprojekt im Rahmen einer juristischen Dissertation von RA Michael Grupp zu Nutzanwendungen der Rechtsinformatik (Universität Münster/ Mainz) untersucht die Unterstützung juristischer Arbeit mit Hilfe der Informatik. Ein Schwerpunkt ist dabei Verhalten und Meinung von Nutzern juristischer Fachsoftware, insbesondere von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Zur Unterstützung dieser Untersuchung soll vorliegende, kurze Umfrage erstmalig Daten zum Verhältnis von Rechtsdienstleistung & IT in Deutschland liefern. Mit Ihrer Einschätzung, die selbstverständlich anonym bleibt, würden Sie dem Projekt sehr helfen – gerne senden wir Ihnen später auch eine bundesweite Auswertung der Antworten zu. Mit diesem Link gelangen Sie zur Umfrage: http://umfrage.voycer.de/umfrage?sid=49751
Für Rückfragen, Anmerkungen und eine spätere Auswertung bitte Email an Rechtsanwaltsbefragung@gmail.com.

Jour fixe Verwaltungsgerichtsbarkeit

Am 22.11.2012 fand ein Jour Fixe mit dem Präsidenten des VGH Stephan Kersten und dem Vizepräsidenten des VGH Dr. Erwin Allesch statt. Es wurden zahlreiche Themen, unter anderem auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der Anspruch auf Vortrag des wesentlichen Akteninhalts nach § 103 Abs. 2 VwGO, die Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten, die Praxis der Gewährung von Akteneinsicht und die eingeführten Personenkontrollen in Gerichtsgebäuden besprochen.

Seitens des VGH wurde darum gebeten, dass Rechtsanwälte die Gerichte rechtzeitig informieren sollten. So werde beispielsweise in ausländerrechtlichen Verfahren oftmals erst kurz vor dem Verhandlungstermin oder überhaupt nicht mitgeteilt, ob der Mandant zu einem Termin erscheinen werde und einen Dolmetscher benötige oder ob der Mandant aus der Haft vorgeführt werden müsse. So hätten die Gerichte oft keine Möglichkeit mehr, rechtzeitig einen Dolmetscher anzufordern oder die Vorführung zu veranlassen. Weiterhin werde auch darum gebeten, frühzeitig in den Schriftsätzen zum Streitwert vorzutragen. Entsprechende Hinweise würden die Verfahren beschleunigen.

Darüber hinaus berichtete die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass es in der Anwaltschaft nach wie vor verbreitet sei, auch nicht fristgebundene Schriftsätze oder fristwahrende Äußerungen weit vor Fristablauf vorab per Fax zu versenden. Das blockiere die Faxgeräte der Gerichte in unnötiger Weise und blähe die Gerichtsakten auf. Manche Senate seien daher dazu übergegangen, nur noch die erste und letzte Seite eines Faxes zu den Akten zu nehmen. Es wird daher an die Anwaltschaft appelliert, derartige Schriftsätze nicht mehr per Fax einzureichen. Die Geschäftsstellen seien gerne bereit, den Eingang eines Schreibens telefonisch zu bestätigen.

Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass bei den Gerichten immer wieder kurz vor Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung Anträge auf Fristverlängerung eingingen. Es handele sich hierbei aber um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die – im Unterschied zur Beufungsbegründungsfrist – nicht verlängert werden könne, § 57 Abs. 2 VwGO iVm. § 224 Abs. 2 ZPO.