Archiv für den Autor: Monika Träger

Bayerisches Schlichtungsgesetz (BaySchlG) – Verlängerung der Geltungsdauer

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 16.12.2008 beschlossen, die Geltungsdauer des derzeit bis zum 31.12.2008 befristeten Bayerischen Schlichtungsgesetzes bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Das Änderungsgesetz wird in Kürze ausgefertigt und noch vor Jahresende im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum 31.12.2008 in Kraft.

Start des Anwaltsforums

Das Anwaltsforum im Rahmen der Intiative „Anwälte-mit-Recht-im-Markt“ hat seine „Pforten“ geöffnet. Das Forum bietet Ihnen die Möglichkeit, sich unkompliziert mit Kollegen, den regionalen Kammern und der Bundesrechtsanwaltskammer über die Initiative und ihre Schwerpunkte auszutauschen. Fünf große Themengebiete stehen dabei zur Verfügung: Rechtsanwaltsvergütung, Anwaltsmarketing, Fortbildung, Verständlichkeit und Transparenz der Beratung, Berufsbild Anwalt.
Wenn Ihnen zu einem oder mehreren dieser Themengebieten etwas einfällt, Sie eine Anmerkung machen wollen oder Sie vielleicht eine Frage an Ihre Kollegen haben, sind Sie herzlich willkommen, sich am Forum zu beteiligen. Um die Diskussion möglichst effektiv zu gestalten, ist es möglich, zu den Themengebieten jeweils wiederum Unterthemen zu eröffnen. Für ein neues Thema sollte dabei eine möglichst aussagekräftige Überschrift gewählt werden. So wird anderen Nutzern die Orientierung erleichtert. Vermeiden Sie bitte auch, mehrere Gegenstände in einem Beitrag abzuhandeln, damit die Übersichtlichkeit des Forums erhalten bleibt.

An dem Forum können nur registrierte Rechtsanwälte, die regionalen Kammern und die Bundesrechtsanwaltskammer teilnehmen. Jedoch können hier keine konkreten Fragen an die Kammern gestellt werden. In erster Linie soll der Meinungsaustausch zwischen den Rechtsanwälten untereinander ermöglicht werden.
Das Forum ist ein rein textbasiertes Medium, das Einfügen von Bildern oder Links etc. ist daher nicht möglich.
Das Anwaltsforum soll der offenen und sachlichen Diskussion dienen. Die Bundesrechtsanwaltskammer behält sich daher das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einzelne Nutzer, die mehrfach oder dauerhaft dagegen verstoßen, vom Forum auszuschließen.

Gestaltung des Kanzleibriefbogens

Der AGH des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 07.04.2006 zu § 10 Abs. 1 Satz 3 BORA die Rechtsauffassung der RAK Hamm und auch der hiesigen Kammer bestätigt, wonach die Verwendung des Zusatzes „& Kollegen“ in der Kurzbezeichnung auf dem Kanzleibriefbogen einer Rechtsanwaltskanzlei voraussetzt, dass mindestens zwei weitere Gesellschafter, Angestellte oder freie Mitarbeiter auf dem Briefbogen namentlich aufgeführt werden müssen.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die Antragsteller in der Kopfleiste ihres Kanzleibriefbogens eine Kurzbezeichnung verwandt, die aus den Kollegen der beiden Sozien der Kanzlei sowie dem Zusatz „& Kollegen“ bestand. Weitere anwaltliche Mitarbeiter der Kanzlei waren zwar vorhanden, wurden auf dem Briefbogen aber nicht benannt.

Die RAK Hamm sah darin einen Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 BOR und erteilte den Antragstellern einen belehrenden Hinweis, da sich durch die verwendete Kurzbezeichnung die Vortäuschung einer Kanzleigröße begründet sah, die in Wirklichkeit nicht vorhanden sein könnte.

Der AGH NW hat diese Rechtsauffassung bestätigt.