Jahrgang 2007

Inhalt

2. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht    
Neuregelung des Erfolgshonorars    
Telekommunikationsüberwachung    
Erbschaftsteuerreform beschlossen    
Unterhaltsrechts-Reform    
BFH zur Absetzbarkeit von Strafverteidigerkosten    
Vaterschaftsanfechtung durch Behörden    
Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO    
Fortbildungszertifikat    
Anwalt ohne Recht    

2. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

Die Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht an der Universität Bayreuth lädt ein zum 2. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht “Hedgefonds und Private Equity – Fluch oder Segen?”. Das Forum findet vom 29.02. – 01.03.2008 in Bayreuth statt. Näheres erfahren Sie hier.

Neuregelung des Erfolgshonorars

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Die 114. Hauptversammlung beschloss am 29.11.2007 einstimmig die BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2007 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Darin begrüßt die BRAK, dass in dem Entwurf auf eine vollständige Aufhebung des Verbotes des anwaltlichen Erfolgshonorars verzichtet wurde und es beim grundsätzlichen Verbot mit einer Ausnahmeregelung bleibt. Die BRAK befürchtet jedoch aufgrund der sehr offenen Formulierung des § 4a Abs. 1 RVG-E eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten über das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen des anwaltlichen Erfolgshonorars, was zu einer zersplitterten Rechtsprechung führen könnte. Die BRAK schlägt deshalb eine rechtssicherere und damit auch justiziable behutsame Öffnung vor, nach der es im Übrigen auf die Angaben des Mandanten ankommen muss. Zudem spricht sich die BRAK gegen die Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 3 RVG-E aus, nach der die Vergütungsvereinbarung eine kurze Darstellung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, auf denen die Einschätzung der Erfolgsaussichten beruht, enthalten muss. Eine solche im Vorhinein abzugebende Einschätzung der Erfolgsaussichten erscheint angesichts ihres Prognosecharakters kaum justiziabel und nützt weder dem Rechtsuchenden noch dem Rechtsanwalt. Ein fairer Ausgleich zwischen den Risiken, die für den Rechtsanwalt mit einer Erfolgshonorarvereinbarung verbunden sind, und dem Schutzinteresse des Rechtsuchenden kann im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung gem. § 3a Abs. 2 RVG-E erfolgen. Dabei sind auch die Erfolgschancen zu berücksichtigen. Darüber hinaus enthält die Stellungnahme Vorschläge, wie das Gesetz präziser und rechtssicherer gefasst werden kann. Die Änderungsvorschläge sind der Synopse zu entnehmen.

Telekommunikationsüberwachung

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK wandte sich mit einem Schreiben an den Bundespräsidenten mit der Bitte, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG nicht auszufertigen und zu verkünden. Das Gesetz ist nach Ansicht der BRAK in Teilen verfassungswidrig, weil die Aufspaltung in ein absolutes Abhörverbot bei Strafverteidigern, Seelsorgern und Abgeordneten einerseits und ein lediglich relatives Abhörverbot bei den übrigen Berufsgeheimnisträgern verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 36 v. 04.12.2007.

Der Bundesrat hatte zuvor mit Beschluss vom 30.11.2007 zu dem Gesetz (BR-Drs. 798/07) darauf verzichtet, einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 798/07 (Beschluss)). Der Bundesrat ließ damit den Antrag des Landes Berlin auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 798/2/07) unberücksichtigt und folgte nur zum Teil den Empfehlungen des Rechtsausschusses (BR-Drs. 798/1/07), der darüber hinaus noch eine Entschließung des Bundesrates zum Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern angeregt hatte. Lesen Sie auch die Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 17.

Erbschaftsteuerreform beschlossen

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zugestimmt. Der Regierungsentwurf sieht eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte nach dem gemeinen Wert vor. Die dadurch bedingte Höherbewertung von Grundeigentum soll durch höhere Freibeträge für nahe Familienangehörige ausgeglichen werden. Bei der Unternehmensnachfolge sind steuerliche Begünstigungen vorgesehen. Eine gesetzliche Neuregelung ist erforderlich, weil das BVerfG mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden hat, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Lesen Sie auch die Übersicht über die wichtigsten Änderungen und die Erbschaftsteuer-Tabelle.

Unterhaltsrechts-Reform

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Unterhaltsrechts (BR-Drs. 760/07) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 760/07 (Beschluss)). Ab 01.01.2008 haben nun die Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern grundsätzlich Vorrang. Gefolgt an zweiter Stelle von den Ansprüchen von Müttern oder Vätern, die Kinder betreuen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Ihnen gleich gestellt sind Partner, die lange Zeit miteinander verheiratet waren. Am Ende stehen Personen, die nur verhältnismäßig kurze Zeit miteinander verheiratet waren und diejenigen, die keine Kinder betreuen.

BFH zur Absetzbarkeit von Strafverteidigerkosten

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAKJ] Am 05.12.2007 ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) v. 18.10.2007 (VI R 42/04) zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung veröffentlicht worden. Nach der Entscheidung sind Strafverteidigungskosten Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war. Dies ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Der Rechtsausschuss hat am 12.12.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291) beschlossen. Nach der Neuregelung soll ein befristetes Anfechtungsrechts für öffentliche Stellen eingeführt werden, um so missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit entgegen zu wirken. Die Länder sollten nach den Plänen der Bundesregierung bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekommen soll, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten.

Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Am 30.11.2007 hat der Bundesrat der Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung – Steuerauskunftsverordnung- StAuskV (BR-Drs. 725/07) zugestimmt (BR-Drs. 725/07 (Beschluss)). § 89 Abs. 4 AO ermächtigt das Bundesfinanzministerium (BMF), mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sowie zur Reichweite der Bindungswirkung zu treffen. Durch diese Verordnung wird das fast gleichlautende BMF-Schreiben v. 29.12.2003 (IV A 4 S 0430 – 7/03) ersetzt. Nähere Einzelheiten zur Bestimmung der Zuständigkeit regelt das BMF-Schreiben v. 03.05.2007 (IV A 4 – S 0224/07/003).

Fortbildungszertifikat

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Durch den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über einen Zeitraum von drei Jahren können Rechtsanwälte das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung” erhalten und damit die Lizenz zu erwerben, die Wort-/ Bildmarke bzw. die Bildmarke des Zertifikats im Rahmen ihrer Anwaltstätigkeit zu verwenden. Anwälte erhalten so die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anwalt ohne Recht

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

BRAK Logo[BRAK] Am 28.11.2007 präsentierten die BRAK und die RAK Berlin die Bücher „Anwalt ohne Recht – Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933“ und „Anwalt ohne Recht – Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933“. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung v. 29.11.2007. Beide Bücher sind im be.bra verlag erschienen. Die Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht – Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933″ ist noch bis zum 20.12.2007 im Landessozialgericht RLP in Mainz zu sehen.