Jahrgang 2006

Inhalt

Weitere Anhörung zum Urheberrecht    
Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts    
Bundesratsentwurf zur Abschaffung der Strafmilderung des § 21 StGB bei selbstverschuldeten Rauschtaten    
Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2007 zu    
Änderungspläne der Bundesregierung im Erb- und Pflichtteilsrecht    
Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben    
Haftverbüßung von Ausländern im Heimatstaat    
Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung    
Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen    
Zweites Justizmodernisierungsgesetz    

Weitere Anhörung zum Urheberrecht

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] In der mittlerweile fünften Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss zur geplanten Urheberrechtsreform ging es am 29.11.2006 um die Übertragbarkeit von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Urheber zukünftig eine Nutzung seiner Werke auch für bisher noch nicht bekannte Medien einräumt, dafür aber eine gesonderte, angemessene Vergütung erhält. Bis zum Beginn der Verwertung in der neuen Nutzungsart soll der Urheber noch seine Meinung ändern und die eingeräumten Rechte widerrufen können. Die Meinung der Experten zu diesem Punkt ging auseinander: Während beispielsweise der Richter am BGH Professor Joachim Bornkamm, den Entwurf begrüßte, kritisierte Professor Haimo Schack den Entwurf als „nicht ausgereift“. Der Gesetzgeber müsse sich darauf beschränken, bekannte Nutzungsarten zu regulieren, so Schack. Eine gesetzliche Regelung aller zukünftigen unbekannten Nutzungsarten würde dazu führen, dass der Urheber Rechte vergibt, deren Wert und wirtschaftliche Bedeutung er bei Vertragsschluss noch nicht erkennen könne.

Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eine Stellungnahme abgegeben. Hinsichtlich des vorgesehenen Direktanspruches bei Pflichtversicherungen, der auch im Rahmen der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte erhebliche Bedeutung erlangen würde, bittet der Bundesrat darum, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens klarzustellen, dass mit der Formulierung „soweit dadurch die Erreichung des jeweiligen Zwecks der Pflichtversicherung nicht gefährdet wird“ Risikobegrenzungen in der Pflichtversicherung künftig möglich bleiben. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat auch um Klarstellung, dass im Falle der Einführung eines Direktanspruchs im Bereich der Pflichtversicherung dieser Direktanspruch jedenfalls im Umfang der vertraglichen Deckungsbegrenzungen beschränkt ist.

Bundesratsentwurf zur Abschaffung der Strafmilderung des § 21 StGB bei selbstverschuldeten Rauschtaten

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 24.11.2006, den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zu § 21 StGB in den Bundestag einzubringen, wonach bei selbstverschuldetem Rausch die Strafmilderung nach § 21 StGB in der Regel entfallen und wieder der allgemeine strengere Strafrahmen gelten soll. Die Rechtsordnung müsse deutlich zu erkennen geben, dass ein Täter, der sich auf vorwerfbare Weise in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Straftat begeht, in aller Regel keine pauschale Strafmilderung zu erwarten habe, heißt es in der Begründung.

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2007 zu

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] In seiner Sitzung vom 24.11.2006 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 9.11.2006 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2007 seine Zustimmung erteilt. Auf die Bitte des Bundesrates hin hatte der Bundestag in seiner Sitzung am 9.11. noch eine moderate Gebührenregelung beschlossen. So genannte normale Auskünfte an Bürger sind danach weiterhin gebührenfrei. Die Gebührenregelung betrifft ausschließlich „verbindliche“ Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO, die eine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfalten. Diese Auskünfte werden auf förmlichen Antrag hin in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt. Auskünfte dieser Art spielen im betrieblichen Bereich eine Rolle, gerade bei großen unternehmerischen Investitionen, da insoweit die steuerlichen Auswirkungen für den Antragsteller von erheblicher Bedeutung sind. Hier rechnet man aufgrund der Normierung der verbindlichen Auskunft mit einer erhöhten Anzahl von Anträgen und hält demgemäss eine moderate Gebührenregelung für angemessen.

Änderungspläne der Bundesregierung im Erb- und Pflichtteilsrecht

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu ihren Änderungsplänen im Erb- und Pflichtteilsrecht teilte die Bundesregierung mit, dass die Bundesjustizministerin derzeit punktuelle Änderungen im Erb- und Pflichtteilsrecht prüfe. In die Prüfungen seien auch die Frage der Änderung der Pflichtteilsquote, die Pflichtteilsentziehungsgründe, die Änderung der Stundungsvorschrift des § 2331a BGB, geplante Änderungen hinsichtlich der Ausgleichspflichten und der Vorschriften zur Pflichtteilsergänzung sowie die Frage nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf im Pflichtteilsrecht hinsichtlich Zuwendungen und Spenden an Familienstiftungen einbezogen. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Ein Zeitrahmen könne derzeit noch nicht angegeben werden.

Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2006 seine Zustimmung zum Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (Änderungen durch den Rechtsausschuss) erteilt. Mit dem Gesetz soll das bislang überwiegend auf die neuen Länder beschränkte Sonderplanungsrecht nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz abgelöst werden. Im Gesetz sind Regelungen enthalten zu Präklusionsfristen bei der Beteiligung von Umweltschutzvereinigungen und zur Erweiterung der Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine im Anhörungsverfahren. Weiterhin wird für ausdrücklich genannte Verkehrsinfrastrukturvorhaben die Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz, das BVerwG, geregelt.

Haftverbüßung von Ausländern im Heimatstaat

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 24.11.2006 das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen passieren lassen. Künftig können verurteilte ausländische Straftäter auch ohne ihre Zustimmung für die Haft in ihr Heimatland überstellt werden, wenn gegen sie eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt. Von den Änderungen erhofft man sich unter anderem Entlastung des deutschen Strafvollzugs.

Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] In einem von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebenen Gutachten zur beruflichen Bildung plädieren die Autoren für eine grundlegende Umgestaltung der beruflichen Bildung in Form eines Modulsystems. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeigte sich die Bundesregierung grundsätzlich offen für eine Umgestaltung. Jedoch ist noch keine abschließende Bewertung der Ausgestaltung und Form der Erprobung vorgenommen worden.

Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen beschlossen, mit dem Real Estate Investment Trusts (REIT) in Deutschland eingeführt und ein börsennotiertes Immobilienanlageprodukt geschaffen werden sollen. Der deutsche REIT soll als in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft ausgestaltet werden. Die REITs sollen einem breiten Anlegerkreis zugänglich sein, indem der Streubesitz durch eine dauerhafte Quote von 15 % gesichert wird. Die AG soll von der Körper- und Gewerbesteuer befreit sein, solange sie sich auf ihre Haupttätigkeit, den Erwerb, Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien, beschränkt. Die Besteuerung erfolgt damit nach Ausschüttung der Erträge direkt beim Anleger. Die Beteiligung eines jeden Aktionärs muss unter 10 % liegen (Höchstbeteiligungsklausel).

Zweites Justizmodernisierungsgesetz

Tuesday, den 19. December 2006

BRAK Logo[BRAK] Das Zweite Justizmodernisierungsgesetz wurde Ende November vom Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz soll mit zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung des Verfahrensrechts in nahezu allen Bereichen der Justiz, insbesondere zur Steigerung der Zügigkeit und Kostengünstigkeit beitragen. Unter anderem ist vorgesehen, künftig Streitverkündungen gegenüber dem Gericht und Sachverständigen auszuschließen, Mahnanträge, die durch Rechtsanwälte eingereicht werden, ausschließlich in maschinell lesbarer Form zuzulassen, und einen besonderen Wiederaufnahmegrund beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuzulassen. Im Strafrecht soll es künftig eine Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt geben. Außerdem wird durch einen neuen § 43 III StPO klargestellt, dass in den Fällen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Haft- und Unterbringungsbefehle „wiederaufleben“. (vgl. Stellungnahme der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz [Zivilrecht u. a.]; Stellungnahme der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz [Strafrecht und Nebengesetze]