Errichtung eines Bundesamts für Justiz zum 1. Januar 2007
Mittwoch, den 20. Dezember 2006Zum 1. Januar 2007 wird das Bundesamt für Justiz errichtet. Es nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Registerwesens, des internationalen Rechtsverkehrs, der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der allgemeinen Justizverwaltung wahr. Hierzu gehören u.a. alle bisher vom Bundeszentralregister wahrgenommenen Aufgaben. Darüber hinaus unterstützt das künftige Bundesamt das Bundesministerium der Justiz bei der Durchführung der Verkündungen und Bekanntmachungen, Durchführung der automatisierten Normendokumentation, europäischen und internationalen rechtlichen Zusammenarbeit und Durchführung der Justizforschung, der kriminologischen Forschung und auf dem Gebiet der Kriminalprävention.
Das neue Bundesamt für Justiz kann ab 1. Januar 2007 unter folgender Anschrift erreicht werden:
Postanschrift: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn
Hausanschrift: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Telefon: 0228 / 99410-40
Faxnummer: 0228 / 99410-5050
Internet: www.bundesjustizamt.de
[BRAK] Die Bundesregierung hat am 13.12.2006 ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit in Strafsachen beschlossen. Mit dem Gesetz soll mehreren bilateralen Verträgen und Abkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen und zur Auslieferung zugestimmt werden. Ziel dieser Verträge und Abkommen sei es, so heißt es in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums, für die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den USA und den EU-Mitgliedstaaten harmonisierte vertragliche Grundlagen zu schaffen und bestehende bilaterale Verträge mit Blick auf die Herausforderungen der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu modernisieren. (![RSS_Feed validieren! [Valid RSS]](/media/valid-rss.png)