Ausgabe 01/2010

Inhalt

Deutsch-französischer Wahlgüterstand    
Fußballweltmeisterschaft der Anwälte    
Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“    
Wachstumsbeschleunigungsgesetz    
Neue Düsseldorfer Tabelle    
Neues Erbrecht- und Verjährungsrecht    
Elektronischer Rechtsverkehr bei Schutzrechtverfahren    

Deutsch-französischer Wahlgüterstand

Wednesday, den 27. January 2010

[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 13.01.2010 einem Vertragsentwurf zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Das Abkommen soll am 04.02.2010 beim deutsch-französischen Ministerrat gezeichnet werden. Anschließend muss der Vertrag in Deutschland und Frankreich ratifiziert werden. Der deutsch-französische Wahlgüterstand soll künftig regelmäßig gewählt werden können: 1. wenn deutsche Ehegatten in Frankreich oder französische Ehegatten in Deutschland leben, 2. wenn deutsch-französische Ehegatten in Frankreich oder in Deutschland leben oder 3. wenn ausländische Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort entweder in Deutschland oder in Frankreich haben. Er steht auch deutschen Ehepaaren, die in Deutschland leben, zur Verfügung. Die BRAK hatte eine Stellungnahme zum Abkommensentwurf abgegeben (BRAK-Stellungnahme-Nr. 33/2008). Darin wird das Vorhaben zwar grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass sprachliche Abweichungen in den beiden Fassungen unbedingt vermieden werden müssten. Außerdem sprach sich die BRAK seinerzeit dafür aus, dass gesetzlich sichergestellt wird, dass der Ausgleichsanspruch nach Art. 8 des Abkommens steuerlich genauso wie der Ausgleichsanspruch nach § 1371 BGB behandelt wird. Der jetzige Entwurf liegt lediglich in deutscher Fassung vor, so dass leider nicht festgestellt werden, inwieweit die beiden Versionen nach Anregung der BRAK einander angeglichen wurden. Die Änderungen im jetzt vorliegenden Entwurf sind im Wesentlichen redaktioneller Natur. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 13.01.2010.

Fußballweltmeisterschaft der Anwälte

Wednesday, den 27. January 2010

[BRAK] Gastgeber und Austragungsort für die 15. Mundiavocat ist 2010 Antalya an der türkischen Riviera. Vom 28.05 bis zum 06.06.10 werden voraussichtlich über 1.500 Rechtsanwälte aus mehr als 40 Nationen ihre Robe gegen das Trikot tauschen. Die Fußballweltmeisterschaft der Anwälte findet alle zwei Jahre statt und richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte. Bisher haben sich 21 Teams fest angemeldet, mit mehr als 30 weiteren wird gerechnet. Anmeldeschluss ist der 15.02.2010. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.mundiavocat.de.

Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“

Wednesday, den 27. January 2010

[BRAK] Die Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“, die das Schicksal jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933 darstellt, wird vom 27.01. bis 16.02.2010 in Lingen, vom 27.01. bis 05.03.2010 in Weimar und in Münster vom 18.02. bis 31.03 2010 gezeigt. Der Besuch der Ausstellung ist kostenlos. Weitere Informationen zu den Veranstaltungsorten finden Sie hier. Die Internetpräsenz der Ausstellung finden Sie unter http://www.brak.de/anwalt-ohne-recht/index.html.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Wednesday, den 27. January 2010

[BRAK] Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ist am 30.12.2009 im BGBl. I 2009, 3950ff. verkündet worden. Ein Großteil der Neuregelungen ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetztes, des Grunderwerbssteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie Artikel 14, der die Anwendung des Artikel 3 des Erbschaftssteuerreformgesetzes regelt, sind am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Änderung des Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzes betreffen insbes. die Wertermittlung in § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften regelt, sowie die Steuersätze in § 19 ErbStG.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Wednesday, den 27. January 2010

[BRAK] Die Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2010) ist neu gefasst worden. Den Vergleich zwischen der Düsseldorfer Tabelle Stand 2009 und 2010 finden Sie hier. Die Düsseldorfer Tabelle hätte turnusgemäß erst Ende dieses Jahres überarbeitet werden müssen, die vorgezogene Neufassung war durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BGBl. I 2009, 3950ff.) notwendig geworden, durch welches unter anderem das Kindergeld und die Kinderfreibeträge angehoben worden sind. Das Kindergeld steigt danach um 20 Euro und beträgt jetzt 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Unterhaltsanspruch des Kindes im Durchschnitt um etwa 13 %.

Neues Erbrecht- und Verjährungsrecht

Wednesday, den 27. January 2010

[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BGBl. I 2009, 3142 ff.) ist am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisieren, zu einer maßvollen Erweiterung der Stundungsgründe führen, eine begleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilergänzungsanspruch einführen, eine verbesserte Honorierung von Pflegeleistungen bei Erbausgleich ermöglichen sowie die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzen. Der letzte Punkt bedeutet, dass die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. 2001 I, 3138ff.) angepasst wurde. Damit ist eine Regelverjährung von drei Jahren vorgesehen. Ausnahmsweise soll jedoch die längere Verjährung von 30 Jahren erhalten bleiben. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 28.12.2009.

Elektronischer Rechtsverkehr bei Schutzrechtverfahren

Wednesday, den 27. January 2010

[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 32/2009 zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof geäußert. Darin befürwortet die BRAK die beabsichtigte Ermächtigung des Patentamts, Patentgerichts und BGHs, Akten auch elektronisch führen zu können, ausdrücklich. Die BRAK kritisiert hingegen die im Verordnungsentwurf vorgesehene Abkehr von der qualifizierten elektronischen Signatur.