Neues Datenschutzrecht ab 25.05.2018 zu beachten

Ab 25.05.2018 findet die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, DSGVO) Anwendung. Gleichzeitig treten das nationale Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU) vom 30.06.2017, welches in Artikel 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) enthält, und das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG; liegt bislang nur als Entwurf vom 12.12.2017 vor) in Kraft.

Weil sich die Neuregelungen des Datenschutzes erheblich auf die Tätigkeit aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auswirken, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg im Rahmen des Kammertages am 13.04.2018 auch zu diesem Thema eine erste Informationsveranstaltung an. Näheres konnten Sie bereits dem Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von März 2018 entnehmen, dem ein Anmeldeformular beigefügt war.

Ungeachtet dessen sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig vor 25.05.2018 mit der neuen Rechtslage vertraut machen, weil das Gesetz keine Übergangsfristen vorsieht und damit gerechnet werden muss, dass die Datenschutzbehörden Verstöße gegen die Vorschriften des Datenschutzes von Beginn an mit Bußgeldern ahnden.

Einzelheiten zur Datenschutzgrundverordnung hat die Europäische Kommission in der beigefügten Mitteilung vom 24.01.2018 veröffentlicht. Zudem finden Sie umfangreiche Informationen auf der Internetseite https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de sowie auf der Homepage der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/datenschutz/. Darüber hinaus wird auf die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 22.03.2018 verwiesen.