Zur aktuellen Situation des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)

Am 23.12.2017 hat die Bundesrechtsanwaltskammer die beA-Plattform offline geschaltet, nachdem sie auf gravierende Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der bea-client-security hingewiesen worden war. Nach Auskunft der BRAK werde zwar intensiv an einer Problemlösung gearbeitet, eine verbindliche Aussage über die Wiederinbetriebnahme des beA-Systems könne aber noch nicht getroffen werden.

Nähere Informationen hierzu, insbesondere einen Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme, hat die BRAK in ihrem beA-Newsletter vom 24.01.2018 veröffentlicht. Erläuterungen zum dort erwähnten „beAthon“ können Sie der Presseerklärung der BRAK vom 24.01.2018 entnehmen. Zudem hat die BRAK auf ihrer beA-Internetseite http://bea.brak.de (auch über einen Link auf www.rakba.de zu erreichen) FAQs eingestellt, die fortlaufend aktualisiert werden und sich auch mit den Auswirkungen der beA-Abschaltung auf die passive Nutzungspflicht befassen.

Die Bestellung von beA-Karten und Kartenlesegeräten über die Internetseite der Bundesnotarkammer https://bea.bnotk.de ist bereits wieder möglich. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist unter www.rechtsanwaltsregister.org wieder zu erreichen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird ihre Mitglieder auch weiterhin auf dem Laufenden halten, wie dies schon seit der Abschaltung der beA-Plattform regelmäßig geschieht. Bitte verfolgen Sie hierzu die Veröffentlichungen auf der Startseite der Kammerhomepage unter www.rakba.de sowie die Beiträge in diesem Newsletter.