Wichtiger Hinweis zu Ihren Kanzleidaten im Anwaltsverzeichnis

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg führt nach § 31 BRAO und der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) ein Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die dort einzutragenden Daten ergeben sich aus § 31 Abs. 3 BRAO und §§ 2, 3 RAVPV.

Mit der Einführung der RAVPV wurden die Daten, die im Anwaltsverzeichnis zu veröffentlichen sind, erweitert. So besteht neben der Angabe von Kanzlei und Zweigstelle die Möglichkeit, eine weitere Kanzlei einzutragen. Eine solche liegt insbesondere vor, wenn ein Rechtsanwalt in voneinander unabhängigen Berufsausübungsgemeinschaften oder neben einer solchen als Einzelanwalt tätig wird.

Ihre aktuell geführten Daten können Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org einsehen.

Für Ihre Datenänderungen stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung (dieses finden Sie auch auf der Kammerhomepage unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/kanzlei), das Sie elektronisch am Bildschirm ausfüllen können. Wir bitten insbesondere um Mitteilung Ihres Kanzleinamens und Ihrer Internetadresse, weil diese Daten bisher von uns nicht gepflegt wurden, nach der RAVPV aber im Anwaltsverzeichnis aufzuführen sind.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.