BRAK-Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischenAnwaltspostfach am 18.01.2018 in Berlin

Am 18.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erneut über die weitere Vorgehensweise bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform diskutiert. Im Ergebnis wurde das in der Präsidentenkonferenz vom 09.01.2018 vorgeschlagene Verfahren bestätigt – auf den ersten Sondernewsletter von Januar 2018 wird verwiesen.

Der eingeschlagene Weg, das beA erst wieder online zu schalten, wenn alle relevanten Fragen zur Sicherheit des Systems zweifelsfrei geklärt sind, wurde beibehalten. Einen konkreten Termin, ab wann das System wieder zur Verfügung stehen wird, wollte die BRAK auch weiterhin nicht nennen. Ebenso wenig scheint in Berlin die Bereitschaft zu bestehen, auf die Erhebung weiterer beA-Beiträge zu verzichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der BRAK-Presseerklärung Nr. 2 vom 18.01.2018.