Die Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat am 24.04.2015 beschlossen, zur Deckung der Kosten des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) eine Umlage zu erheben. Nach der neuen Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs hat jedes Kammermitglied, für das von der Bundesrechtsanwaltskammer gemäß § 31a BRAO ein Postfach einzurichten und zu unterhalten ist, eine jährliche Umlage zu leisten, deren Höhe die Kammerversammlung jeweils für das auf den Versammlungszeitpunkt folgende Kalenderjahr festlegt. Für 2016 ist ein Betrag von 70,00 € zu bezahlen, der am 02.01.2016 (erster Werktag) fällig ist.
Hintergrund der Umlage ist eine entsprechende Beitragserhebung seitens der BRAK, die ihren eigenen Kostenaufwand an die Regionalkammern durchreicht. Für die Jahre 2014 und 2015 hatte die RAK Bamberg 63,00 € pro Mitglied abzuführen, die nach einem Beschluss des Vorstands dem Vermögenshaushalt entnommen wurden. Dies ist im Hinblick auf die Rücklagen für die Zeit ab 2016 nicht mehr möglich.
Nähere Einzelheiten konnten Sie bereits dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2015 entnehmen. Die Umlageordnung, die im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2015 veröffentlicht werden und am 01.07.2015 in Kraft treten wird, und die gleichzeitig geänderte Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden sie demnächst auf der Internetseite www.rakba.de.