Wie im Newsletter 02/2014 bereits bekannt gegeben, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Montag, 12.05.2014, in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zur „Verständigung im Strafprozess“ (Stichwort „Deal“) an. Sie findet von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (Priesterseminar) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Parkplätze stehen auf dem hauseigenen Parkplatz oder am nahegelegenen P+R-Parkplatz am Heinrichsdamm (5 Fußminuten entfernt) in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Anlass des Seminars ist die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2013 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.07.2009. Hauptreferent ist Peter Noll, Vorsitzender Richter der 5. Strafkammer am Landgericht München I, der die rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH erläutern und zu den Risiken einer Verständigung Stellung nehmen wird. Anschließend werden Oberstaatsanwalt Frank Gosselke aus Würzburg und Rechtsanwalt Thomas Drehsen, Fachanwalt für Strafrecht aus Bamberg, auf die Probleme aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung eingehen und von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten. Nach den Vorträgen besteht Gelegenheit zu Fragen und zur Diskussion.
Nähere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 02.05.2014.