Wie im Newsletter 12/2013 bereits angekündigt, wird das Ergebnis der durchgeführten Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 bekannt gegeben werden. Den dort zu veröffentlichenden Artikel finden Sie schon jetzt in der Anlage.
Daraus geht insbesondere hervor, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg im Rahmen einer Beschlussvorlage für die Kammerversammlung am 11.04.2014 seinen Mitgliedern empfiehlt, das Projekt nicht weiter zu verfolgen. Denn eine erste Auswertung der Fragebögen hat ergeben, dass ein nennenswerter Bedarf nicht besteht und die Kosten, die bei vollständiger Auswertung der Fragebögen und bei tatsächlicher Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen von der Kammer zu tragen wären, außer Verhältnis dazu stünden.